Gestattung der Energiewende aus Sicht der Kommune:
Ist die Annahme von Geld in Gestattungsverträgen nun verboten oder verpflichtend für die Gemeinde?

Die Errichtung von Infrastrukturprojekten verursacht für Österreichs Gemeinden Kosten, bietet aber auch Chancen auf Einnahmen. Oftmals wird mit diesem Umstand auch Politik gemacht. Die einen wollen solche Projekte aus ideologischen Gründen, die anderen der Einnahmen wegen. Zumeist unterstellen Projektgegner den Kommunen ob der Einnahmen eine einseitige Meinung zu den Projekten zu haben. Die Gegner solcher Projekte behaupten, dass es sich lediglich um wirtschaftliche Interessen handelt. Ideologische oder nachhaltige Ziele haben für Gegner keinen Platz. Dabei wird allerdings ganz vergessen, dass die Gemeinden einerseits nur bedingt solche Projekte verhindern können und andererseits oftmals auch höhere Interessen des Bundes oder der EU gelten, wie zum Beispiel bei der Energieversorgung. Dann können Gemeinden solche Projekte gar nicht verhindern.

 

2 interessante Projekte im Fokus

Aktuell gibt es zwei Projekte, welche mehr Aufmerksamkeit verdienen, weil die Gemeinden dort auf Einnahmen aus Gestattungsverträgen verzichten möchten. Im einen Projekt sind es Windräder in der steiermärkischen Stanz und beim anderen handelt es sich um die 380 KV-Leitung in der Salzburger Gemeinde Koppl. Beide Bürgermeister wehren sich gegen Einnahmen und das hat nur bedingt etwas mit den Projekten an sich zu tun.

Die Stanz ist mit dem potentiellen Wildwuchs an Windkrafträdern nicht glücklich und hat dies auch in einer Bürgerbefragung mit einem deutlichen Nein, allerdings bei geringer Bürgerbeteiligung, so zum Ausdruck gebracht. Doch kann man Bürgermeister DI Friedrich Pichler durchaus glauben, dass er selber sehr ökologisch denkt und prinzipiell nichts gegen die Errichtung von Windrädern hat, wenn diese dann der Region auch einen wirklichen Vorteil bringen.

Natürlich sind Einnahmen aus einem Gestattungsvertrag für eine kleine Gemeinde ein wirtschaftlicher Segen, zumal diese im Wettbewerb mit ertragsreicheren Gemeinden sowieso gefordert sind. Der Ausbau von Bildungs- und Tageseinrichtungen, Modernisierung der Gemeindeverwaltung und eine zeitgemäße Freiraumgestaltung gehören heute genauso zu den Kostentreibern wie die Subventionierung der Vereine. Während Ehrenamt zurückgeht und die Finanz unbarmherzig Vereinsfeste kontrolliert, sind die Vereine gefordert noch moderner und erlebbarer zu werden, um heute noch attraktiv zu sein. Einnahmen aus Gestattungsverträgen wie bei Niederösterreichs Großwindkraftanlagen üblich, sind da heiß begehrt und können eine Gemeinde schnell in Verruf bringen, mehr im eigenen Interesse und weniger im Sinne der lokalen Ökologie zu handeln. Bürgermeister Pichler will sich diesen Makel nicht anlasten und fragte bei mehreren Anwälten nach. Das Ergebnis ist – soweit kann man das sagen – ziemlich eindeutig! Für Fritz Pichler jedenfalls ausreichend um bei Zuzahlungen aus der Windkraft neue Wege einzuschlagen, denn auf einen Impuls für seine Heimatgemeinde will und kann er auch nicht verzichten!

 

Eine legitime Forderung zur regionalen Wertschöpfung

Bürgermeister Pichler verlangt nun von den Windkraftbetreibern mehr regionales Bekenntnis! Ihm geht es hierbei vorallem um das Versprechen der Windkraftbranche zu regionaler Wertschöpfung. In Gestattungsverträgen möchte er lediglich die direkten knapp kalkulierten Entschädigungszahlungen, welche durch Errichtung und Betrieb der Anlagen anfallen, an die Gemeinde abgegolten haben. Höhere Einnahmen für die Gemeinde  dürfen es aus seiner Sicht in direktem Zusammenhang mit der Gemeinde stehen. Seine Anwälte sprechen in solchen Fällen sogar von strafrechtlich relevanten Aspekten wie der Vorteilsnahme durch die Gemeinde. Sollten die Rechtsanwälte rechtbehalten, so besteht langfristig das Risiko einer Aufrollung der aktuellen österreichweite Praxis bei Gestattungsverträgen zu Windkraftanlagen. Für Fritz Pichler liegt die Lösung daher auf der Hand und ist einfach: „Wir brauchen wieder Stifter in diesem Land! Die Windkraftbetreiber müssen selber wohltätig werden!“

Er verlangt nun konkret von den Betreibern, dass sie ihre allgemein getätigten mündlichen Versprechen einhalten und die kolportieren und in Österreich üblichen Beträge in eine eigene von Ihnen geführte Stiftung zur nachhaltigen Entwicklung seiner Region einbringen.  Es ist ihm zu wünschen, dass ihm dies gelingt.

 

Darf eine Gemeinde auf Geld verzichten?

In der Salzburger Gemeinde Koppl ist die APG aktiv und bei deren Projekt handelt es sich um eines der wichtigsten in Österreich, denn es geht um den Lückenschluss in der 380 kV-Leitung. Nach jahrelangen Ringen im Genehmigungsverfahren wurde nun endlich mit dem Bau begonnen. Für den Gemeinderat von Koppl eine enttäuschende Situation, denn die Einstellung der betroffenen Einheimischen ist nicht gerade positiv dem Projekt gegenüber. Die APG bot der Gemeinde freiwillig eine hohe Abgeltung von mehreren Hunderttausend Euro für die Gestattung und für die Veränderung des Landschaftsbildes an. Der Gemeinderat wollte darauf verzichten. Vermutlich wollte man sich nicht den Zorn der Wähler zuziehen und gar als käuflich gelten.

Allerdings wurden Ihnen nun eitens der Landesregierung der Verzicht auf diese Einnahmen verboten. Eine Studie, welche Landeshauptmann Wilfried Haslauer in Auftrag gab, spricht gar von Amtsmissbrauch durch eine Vermögensschädigung der Gemeinde, wenn das Geld nicht angenommen werden würde. Aktuell denkt daher der gesamte Gemeinderat über einen Rücktritt nach, wenn er zu einer Annahme des Geldes gezwungen wird.

 

Stiftungen für Gemeinwohl könnten die perfekte Lösung sein

Nun zeigen diese beiden Beispiele eine völlig konträre Interpretation zur gängigen Praxis bei der Errichtung von Gestattungsverträgen, sowie bei Ausgleichs- und Entschädigungszahlungen. Es bleibt die Tatsache, dass die Gemeinden um eine Erhöhung ihrer Attraktivität bemüht sind. Dabei spielt die regionale Wertschöpfung die eine Rolle und die Erhaltung der Landschaft die andere. Es scheint so zu sein, dass Gemeinden es nicht mehr richtig machen können. In Niederösterreich profitieren die Gemeinden von der gängigen Praxis, doch allzu leicht können Bürgermeister und Gemeinderäte in den Ruf von Amtsmissbrauch und Vorteilnahme kommen, wenn Projektgegner es provozieren. Nun gelingt es in Salzburg erstmals die Argumentationskette umzudrehen und setzt damit neuerlich Bürgermeister und Gemeinderäte unter Druck.

Umso mehr könnte der Ansatz vom Stanzer Bürgermeister Fritz Pichler Zukunft haben, der ein korrektes Vorgehen einfordert und Infrastrukturentwickler zu einem ehrlichen und selbstständigen Agieren in der Region auffordert. Stiftung im Sinne des Gemeinwohls könnten so wieder modern werden und ein Problemlöser für eine derzeit rechtlich nicht klare Praxis bedeuten. Jedenfalls würden sie den Bürgermeistern wieder rechtliche Sicherheit bieten und gleichzeitig den Projekten den bitteren Beigeschmack nehmen, dass Gemeinden mehr aufgrund persönlicher Interessen und weniger im Sinne der Allgemeinheit gehandelt hätten.

Autor: DI  Alexander Simader MSc.

Alexander, geb. 1969 und wohnhaft in Niederösterreich, ist Regionalmanager für Klima- und Energie im Unteren Traisental und Fladnitztal. Er hat zwei akademische Abschlüsse an BOKU und TU Wien. Seit 1995 ist er – zuerst in der Abfallwirtschaft, später in der Energiewirtschaft – als Projektentwickler im kommunalen Umfeld tätig. Er verfügt über internationale Berufserfahrung auf allen Kontinenten. 2006 gründete er sein Unternehmen SPECTRA TODAY. Dieses berät Kommunen in Umweltfragen und erstellt öffentlichkeitswirksame Prozesse zu Klimaschutz und Klimawandelanpassung. Alexander Simader gilt österreichweit als anerkannter Experte und wurde von seinen Branchenkollegen zu Österreichs Klima- und Energiemodellregionsmanager 2018 gewählt.